Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den kaufmännischen Verkehr
Auftraggeber und Auftragnehmer sind Unternehmer (Stand 30.11.2018)
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen, Bestellungen und Aufträge, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen mit NJUMA für den Bereich Dienstleistungen. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung erkennt der Kunde/Auftraggeber, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
- Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder schriftlich durch uns bestätigt werden.
- Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per Email oder postalisch mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Widerspricht ein Kunde fristgemäß, hat NJUMA das Recht, den mit diesem Kunden bestehenden Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
2. Zustandekommen eines Vertrages
- Die an NJUMA erteilten Aufträge gliedern sich, je nach Vertragsumfang, in Konzeption und Erstellung in das Erbringen von qualifizierten Dienstleistungen. Genaueres ergibt sich aus den Einzelverträgen, die mit den Kunden geschlossen werden.
- Dienstleistungsvereinbarungen werden in schriftlicher Form zwischen dem Kunden und NJUMA auf der Grundlage eines Angebots oder Beratungsgesprächs geschlossen.
- Vom Kunden vorgenommene, inhaltliche Änderungen der Leistungsbeschreibung, auf der ein Angebot basiert, bedürfen der schriftlichen Bestätigung seitens NJUMA.
- Angebote sind bezüglich der Honorarangaben freibleibend und unverbindlich. NJUMA ist zur Ablehnung von Aufträgen berechtigt.
3. Servicebeschreibung / Leistungsumfang
- Beschaffenheit und Umfang der Serviceleistungen werden individuell vereinbart. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und zu bestätigen.
- Erbringt NJUMA entgeltfreie Dienstleistungen, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden. Der Kunde stellt zudem alle für die Ausführung notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.
4. Sonderleistungen
- Zusatzleistungen aufgrund kundenseitiger Änderungswünsche, Sonderwünsche oder Änderungen, die sich nach Vertragsabschluss ergeben und den vereinbarten Rahmen überschreiten oder verändern, bedürfen einer gesonderten Vergütung. Diese werden aufgeführt und dem Kunden in Rechnung gestellt, sofern der Kunde auf den Mehraufwand und die daraus entstehenden Kosten zuvor hingewiesen wurde.
- Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung sind alle im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallenden Nebenkosten und Spesen, Reisen und Übernachtung abgegolten.
5. Drittanbieter
- Erfordert die Vertragserfüllung den Zugriff auf Fremdleistungen wird der Kunde von NJUMA darauf hingewiesen.
- Fremdleistung sind der Einkauf von Hard- und Software, Vergabe von Dienstleistungs- und Werkverträgen an Dritte.
- NJUMA ist berechtigt mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, wenn für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich als Barpreise.
- Ein Tageshonorar wird je angefangenen Tag für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen sowie sonstige Aufgaben und Dienstleistungen, die gemeinsam mit dem Auftraggeber oder Dritten zu realisieren sind, vereinbart.
- Für Seminare/Workshops wird ein Tages- oder Pauschalhonorar vereinbart.
- Zusätzlich und nach Absprache mit dem Auftraggeber berechnet werden der außerordentliche Einsatz von technischen Assistenten, von Tonbildschauen, Filmen, Videospots, auditiven Fallstudien u. a.
- Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet.
- Alle Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor Durchführung der Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind zu 50% bei Auftragsstellung, und zu 50% bei Beendigung des Trainingsauftrages jeweils ohne Abzug zu entrichten. Entstandene Kosten und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
- Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch die Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von den Trainern nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist den Trainern unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin innerhalb von 6 Monaten nach dem ausgefallenen Termin nachzuholen.
- Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, sind bei Absagen bis spätesten 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn 40 %, 41 bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn 60 %, 27 Tage bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 %, 13 Tage und weniger bis Veranstaltungsbeginn 100 % zuzüglich Kosten gemäß Ziffer 3 zu entrichten.
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.
- Fremdleistungen werden dem Kunden unmittelbar mit einer Frist von sieben Tagen in Rechnung gestellt und sind fristgerecht auszugleichen.
- Für weitere Kosten durch Kooperationspartner (z. B. Seminarhotel oder Event) gelten Stornobedingungen entsprechend deren AGBs.
- Die Behebung von Störungen, die durch unsachgemäßen Eingriff ausgelöst wurde, ist im Pauschalpreis nicht enthalten und wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.
- Kostenvoranschläge basieren auf Angaben des Kunden. Sie sind unverbindlich und können bei einer späteren Auftragserteilung oder Rechnungsstelleung über- oder unterschritten werden. Der Kunde wird über evtl. Preisänderungen benachrichtigt und hat das Recht zur Minderung des endgültigen Umfangs. Erfolgt eine Kündigung seitens des Kunden, sind bis zur Kündigung in Anspruch genommene Leistungen kostenpflichtig.
- Bei Verwendung von Stundensätzen werden begonnene Viertelstunden voll berechnet.
- Von NJUMA erbrachte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages Eigentum von NJUMA.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn NJUMA über den Betrag verfügen kann. Bei Schecks, sobald dieser gutgeschrieben worden ist. Bei Lastschriftverfahren mit Gutschrift auf einem Konto von NJUMA.
7. Zahlungsverzug
- Ein Zahlungsverzug tritt mit dem Überschreiten der Zahlungsfristen, welche sich aus 6.7 bzw. 6.9 dieser AGB ergeben bzw. auf den Rechnungen angeführt sind, ein.
- Kommt ein Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann NJUMA nach vorheriger Ankündigung die weitere Ausführung des Auftrages versagen. Bis dahin entstandene Kosten werden entsprechend in Rechnung gestellt.
- NJUMA ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über den Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche behält sich NJUMA vor.
- Werden die Zahlungsbedingungen für eine Dauer von 30 Tagen nicht eingehalten, stellt der Kunde seine Zahlungen ein, oder werden Umstände bekannt, welche die Bonität des Kunden in Frage stellt, werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit NJUMA sofort fällig und zahlbar. Weitere Leistungen erfolgen dann nur noch gegen Vorauszahlung. Ferner ist NJUMA berechtigt, von unerfüllten Verträgen zurückzutreten, wobei weitergehende Ansprüche unberührt bleiben.
8. Inhalte, Lizenz-, Urheber-, Nutzungsrechte
- Der Kunde versichert, dass er im Besitz der Lizenzrechte, der zu verwendeten Software ist, für Urheberrechtsverletzungen ist der Kunde verantwortlich. Entsprechende Pflichterfüllung obliegt dem Kunden.
- Der Kunde stellt NJUMA von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Daten frei.
- Der Kunde anerkennt das Urheberrecht der Dienstleistungen und deren Inhalte an den dazu erstellten Werken. Gleiches gilt für Ton- oder Bildaufzeichnungen der Dienstleistung. Eine Vervielfältigung/Verwendung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von NJUMA.
- Der Kunde sichert zu, dass den von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen. Das von NJUMA vorbereitete Material wird den Teilnehmern der Workshops vom Kunden nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 8.3 zur Verfügung gestellt.
- Der Kunde informiert NJUMA vor und während der vereinbarten Dienstleistungen laufend über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Kunden benannt.
9. Datenschutz, Datensicherung u. Übermittlung
- Die Vertragspartner verpflichten sich über alle ihnen bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren und alle Unterlagen, Daten und Informationen aus dem Geschäftsbereich des Vertragspartners, die sie im Rahmen der Vertragsabwicklung erhalten haben die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, geheim zu halten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
- NJUMA ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.
- Werden im Rahmen des Vertragsverhältnisses Daten als Sicherungskopie bei NJUMA kopiert und archiviert und evtl. über das Vertragsende hinaus aufbewahrt, so verpflichtet sich NJUMA unveröffentlichte Daten vertraulich und gegenüber Dritten unzugänglich aufzubewahren.
- Die Versendung von Daten, Unterlagen und Vorlagen gleich welcher Art in digitaler oder gedruckter Form bzw. auf Datenträgern, erfolgt auf Gefahr des Kunden. Der Kunde hat durch vorhergehende Erstellung von Sicherheitskopien einem eventuellen Datenverlust vorzubeugen.
- Die von NJUMA benutzen Werkzeuge zur Abwehr von Viren oder zum Schutz durch Zugriffe unbefugter Dritter wird nach bestem Wissen und Gewissen mit aktueller Software durchgeführt. Eine Garantie für die Sicherheit kann von NJUMA jedoch nicht übernommen werden.
- Werden im Rahmen eines Auftrages Arbeiten an Rechensystemen (sowohl Hard- als auch Softwarearbeiten) und/oder an den Peripheriegeräten des Kunden übernommen, so verpflichtet sich der Kunde für eine Sicherung der Datenbestände vor dem Einsatz. NJUMA übernimmt insoweit keine Haftung.
10. Liefer- und Leistungsfristen
- Fristen für Leistungen oder Lieferungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung seitens NJUMA. Lieferfristen und Termine gelten, sofern nicht durch schriftliche Zusage als verbindlich angegeben, nur annähernd. Die Fristen beginnen mit Zugang der Auftragsbestätigung, Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Werden durch das Verschulden der NJUMA Fristen nicht eingehalten, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Preisminderung im angemessenen Rahmen berechtigt. Ein Lieferverzug tritt dann nicht ein, wenn die Bonität des Käufers Anlass zur Rückhaltung von Lieferungen gibt.
- Die Einhaltung der Erfüllungstermine ist durch eine rechtzeitige, vollständige Bereitstellung aller notwendigen Unterlagen durch den Kunden möglich zu machen. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
- Für Ereignisse die durch höhere Gewalt oder Störungen im Bereich technischer Dienste oder beauftragter Dritter führen steht NJUMA nicht ein. Dies führt zu einer angemessenen Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist. Der Kunde als auch NJUMA hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Verlängerung der Lieferzeit aus einem der vorstehenden Gründe mehr als drei Monate beträgt.
11. Vertragsdauer und Kündigung
- Für Einzelaufträge gelten die vertraglich festgelegten Vertragsdauer und Kündigungsmodalitäten.
- Eine Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen. Den Nachweis des Zugangs trägt der Kündigende. Zu ihrer Wirksamkeit bedarf eine Kündigung einer schriftlichen Bestätigung seitens NJUMA.
- Entstehen für den Kunden auf Grund von Änderungen in diesen AGB bzw. in den Preislisten NJUMAs Nachteile, hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungshinweise das Recht zur fristlosen Kündigung. Die Zahlungspflicht für bis zum Kündigungstermin erbrachte Leistungen bleibt davon unberührt.
12. Haftung und Schadensersatzansprüche
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind gegenüber NJUMA ausgeschlossen. Die Haftung für schriftlich von NJUMA zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt. NJUMA haftet auch nicht für entgangenen Gewinn und für indirekte Schäden oder sonstige Vermögensschäden, unabhängig davon, ob diese beim Kunden oder bei Dritten entstehen. Ausgeschlossen hiervon sind lediglich grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
- Haftung und Schadensersatzansprüche für den Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit sind auf den Auftragswert beschränkt. Bei Versicherungsschutz des Kunden ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen.
- NJUMA haftet nicht bei höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Dienste und Leistungen NJUMAs erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen im besonderen behördliche Anordnungen, Ausfall und Störungen von Kommunikationsnetzen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen.
- NJUMA übernimmt keine Haftung für aus der im Auftrag des Kunden durchgeführten Installationen von Software und/oder Treibern, sowie für Folgeschäden, die aus dem Einbau oder Umbau von Hardware resultieren, sofern NJUMA nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Für eine Beseitigung von Folgeschäden wird eine zumutbare Frist zwischen dem Kunden und NJUMA vereinbart.
- Der Kunde ist zu einer Datensicherung vor der Inanspruchnahme der Dienste NJUMAs verpflichtet. Konfigurationsleistungen bzw. Beratungen schließen jede Haftung für Datenverlust beim Kunden aus, es sei denn, NJUMA hat deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
13. Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
- Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
- Für alle etwaigen Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand Hannover.
- Abweichungen von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich vereinbart werden.